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Beurlaubung

Es kann vorkommen, dass Sie Ihre Kinder aus einem wichtigen Grund vom Schulbesuch beurlauben lassen müssen. In diesem Fall stellen Sie bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer. Eine Beurlaubung für mehr als drei Tage oder unmittelbar vor oder nach den Ferien ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und muss schriftlich über die Schulleitung beantragt werden.